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   VGH Hessen, 09.05.2023 - 6 B 1834/22   

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https://dejure.org/2023,14922
VGH Hessen, 09.05.2023 - 6 B 1834/22 (https://dejure.org/2023,14922)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.05.2023 - 6 B 1834/22 (https://dejure.org/2023,14922)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - 6 B 1834/22 (https://dejure.org/2023,14922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 19c Abs 1 AufenthG, § 31 BeschV, § 32 BeschV, § 32 Abs 1 Nr 5 BeschV
    Zu den Anforderungen an eine Aufenthaltserlaubnis zu "Sonstigen Besschäftigungszwecken".

  • doev.de PDF

    Zu den Anforderungen an eine Aufenthaltserlaubnis zu "Sonstigen Beschäftigungszwecken"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Auszug aus VGH Hessen, 09.05.2023 - 6 B 1834/22
    Zudem gebe es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 22/17 -, juris, Rdnr. 18 ff.) keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung für einen Wechsel des Aufenthaltszwecks aus familiären Gründen hin zur Aufnahme einer Beschäftigung.
  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03

    Keine Erstreckung von EU-Recht auf US-Amerikaner; Prüfungsumfang im

    Auszug aus VGH Hessen, 09.05.2023 - 6 B 1834/22
    Sähe man dies anders, liefe die in erster Instanz obsiegende Antragstellerin und Beschwerdegegnerin Gefahr, mit ihrem eventuell schon vom Verwaltungsgericht - im Hinblick auf dessen unzutreffende Sicht der Dinge - nicht berücksichtigten, möglicherweise entscheidungsrelevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 9 TG 2664/03 -, juris m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung einer Verlängerung der

    Die Vorschrift ist für Ausländer gedacht, deren Qualifikationen zwar hinter denen einer Fachkraft i.S.d. § 18 Abs. 3 AufenthG zurückbleiben, deren Beschäftigung in der Bundesrepublik aber zur Deckung des Bedarfs an Fach- bzw. Arbeitskräften in Bereichen erforderlich ist, für die erst nach den Regelungen der Beschäftigungsverordnung ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann; in Betracht kommen die in den Teilen 2 bis 5 der Beschäftigungsverordnung einzeln aufgeführten Beschäftigungen (VGH Kassel, Beschl. v. 09.05.2023 - 6 B 1834/22 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 12.05.2023 - 6 B 210/23

    AUFENTHALTSERLAUBNIS; DAUERAUFENTHALTSBERECHTIGTER; LEBENSUNTERHALT; PROGNOSE

    Sähe man dies anders, liefe die in erster Instanz obsiegende Beschwerdegegnerin Gefahr, mit ihrem eventuell schon vom Verwaltungsgericht - im Hinblick auf dessen unzutreffende Sicht der Dinge - nicht berücksichtigten, möglicherweise entscheidungsrelevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 6 B 1834/22 -, in Kürze in juris veröffentlicht, und vom 5. Februar 2004 - 9 TG 2664/03 -, juris, m. w. N.).
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